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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2009 - L 6 U 104/06   

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https://dejure.org/2009,93539
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2009 - L 6 U 104/06 (https://dejure.org/2009,93539)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.12.2009 - L 6 U 104/06 (https://dejure.org/2009,93539)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - L 6 U 104/06 (https://dejure.org/2009,93539)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 SF 4/12

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Gegen das Urteil des SG vom 27. März 2006 erhob der Kläger am 11. Mai 2006 Berufung zum LSG Niedersachsen-Bremen zu dem Aktenzeichen L 6 U 104/06.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der Verfahren L 9/17 SF 5/12 EK ER U, L 9/17 SF 6/12, L 9/17 SF 7/12 EK ER U RG und des Verfahrens S 16 U 35/04 = L 6 U 104/06 Bezug genommen.

    Für abgeschlossene Verfahren - wie das Verfahren S 16 U 35/04 = L 6 U 104/06, das spätestens durch Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des BSG vom 08. März 2010 abgeschlossen worden ist - gilt das GRüGV also nur dann, wenn die Dauer dieses Verfahrens am 3. Dezember 2011 entweder Gegenstand von anhängigen Beschwerden beim EGMR (gewesen) ist oder noch werden konnte.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 3 U 271/10
    Die hiergegen vom Kläger eingelegten Rechtsmittel - gerichtet auf die Anerkennung einer höheren MdE - blieben erfolglos (Urteil des SG Braunschweig vom 27. März 2006 - S 16 U 35/04; Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 4. Dezember 2009 - L 6 U 104/06; Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. März 2010 - B 2 U 348/09 B).

    d) Vorsorglich weist der erkennende Senat darauf hin, dass der vom Kläger begehrten Fortführung des ausgetragenen Rechtsstreits - unabhängig von der Frage, wie dessen Annahmeerklärung vom 23. Juli 2003 auszulegen ist - im Übrigen nach § 141 Abs. 1 Nr. 1 SGG die Rechtskraft des Urteils des 6. Senats am LSG Niedersachsen-Bremen vom 4. Dezember 2009 (L 6 U 104/06) entgegensteht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 3 U 261/10
    Klage und Berufung hiergegen blieben erfolglos (SG Braunschweig, Urteil vom 27. März 2006 - S 16 U 35/04; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, rechtskräftiges Urteil vom 4. Dezember 2009 - L 6 U 104/06).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem umfangreichen Sachvortrag des Ast, in dem er sich im Wesentlichen darauf beschränkt, seine bereits im rechtskräftig abgeschlossenen Berufungsverfahren L 6 U 104/06 vorgetragenen Einwendungen gegen das Sachverständigengutachten von Dr. B. zu wiederholen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 3 U 85/13
    Soweit der Antragsteller den Bescheid vom 25. November 2003 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. Februar 2004 angreift, muss er sich entgegenhalten lassen, dass über die dort streitgegenständliche Beinvenenthrombose links bereits unanfechtbar entschieden worden ist, ebenso wie über die arthroskopisch festgestellten Knorpelveränderungen (Urteil des LSG vom 4. Dezember 2009 - L 6 U 104/06 -, das rechtskräftig geworden ist).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 3 U 153/13
    In Hinblick auf die hierbei geltend gemachten Knorpelveränderungen des linken Knies und Lumboischialgien bzw eine Coxarthrose stehen dem schon die Darlegungen im rechtskräftigen Urteil des LSG vom 4. Dezember 2009 (L 6 U 104/06) entgegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2019 - L 3 U 105/19
    Abgesehen davon, dass dieses Gutachten im hier nicht maßgebenden Kontext des Schwerbehindertenrechts erstattet worden ist - in dem es weder auf die Ursache von Gesundheitsstörungen noch auf die MdE im unfallversicherungsrechtlichen Sinn, sondern allein auf den hier nicht relevanten Grad der Behinderung (GdB) ankommt (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R, SozR 4-2700 § 56 Nr. 1) -, hat schon der 6. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen dieses Gutachten im rechtskräftig gewordenen Urteil vom 4. Dezember 2009 (L 6 U 104/06) für nicht überzeugend gehalten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2017 - L 3 U 86/17
    Im Übrigen ist dieses Gutachten bereits in dem rechtskräftig gewordenen Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 4. Dezember 2009 (L 6 U 104/06) berücksichtigt worden, wobei es der seinerzeit entscheidende Senat für nicht überzeugend gehalten hat.
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